Als weitere für Unternehmer und andere Steuerpflichtige interessante Änderungen im Bereich der Sozialversicherung sind anzuführen:
Beitragsharmonisierung im Pensionsrecht der gewerblichen und bäuerlichen Wirtschaft:
Sofortige Anhebung der Beitragssätze auf 18,5% im GSVG (derzeit 17,5%) und im BSVG (derzeit 15,5%).
Beitragsrechtsänderung im Pensionsrecht der gewerblichen Wirtschaft:
Keine Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage im GSVG.
Gebühr bei arbeitgeberbedingter Beendigung des Dienstverhältnisse: Durch Bezahlung einer „Manipulationsgebühr“ in Höhe von 110 € bei Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Dienstgeber sollen vor allem positive Effekte in der Beschäftigung (und entsprechende fiskalische Effekte) entstehen.
Anhebung des Beitragssatzes im Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) von 2% auf 5%.
Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung um zusätzlich 90 Euro.
ALV-Beiträge bis zum Pensionsanspruch: Die ALV-Beitragspflicht soll künftig bis zum Erreichen des für eine Alterspension maßgeblichen Mindestalters gelten.
Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der ALV: 2013 wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage in der ALV zusätzlich zur jährlichen Aufwertung um 90 € angehoben.
Schwab Consult GmbH - Salzburg Pongau St. Johann - Unternehmensplanung, Finanzierungsberatung, Rechtsformberatung, Rechnungswesen, Steuerberatung