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SOZIALVERSICHERUNG

Als weitere für Unternehmer und andere Steuerpflichtige interessante Änderungen im Bereich der Sozialversicherung sind anzu­führen:

  • Beitragsharmonisierung im Pensionsrecht der gewerblichen und bäuerlichen Wirtschaft:

Sofortige Anhebung der Beitragssätze auf 18,5% im GSVG (derzeit 17,5%) und im BSVG (derzeit 15,5%).

  • Beitragsrechtsänderung im Pensionsrecht der gewerblichen Wirtschaft:

Keine Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage im GSVG.

  • Gebühr bei arbeitgeberbedingter Beendigung des Dienstverhältnisse: Durch Bezahlung einer „Manipulationsgebühr“ in Höhe von 110 € bei Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Dienstgeber sollen vor allem positive Effekte in der Beschäftigung (und entsprechende fiskalische Effekte) entstehen.
  • Anhebung des Beitragssatzes im Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) von 2% auf 5%.
  • Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung um zusätzlich 90 Euro.
  • ALV-Beiträge bis zum Pensionsanspruch: Die ALV-Beitragspflicht soll künftig bis zum Erreichen des für eine Alterspension maßgeblichen Mindestalters gelten.
  • Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der ALV: 2013 wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage in der ALV zusätzlich zur jährlichen Aufwertung um 90 € angehoben.

 

 

 

 
   
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